Einlagensicherungs-Check
Welche Bankmarken gehören rechtlich zusammen?
Marken und Beträge eintragen. Das Werkzeug gruppiert sie nach Kreditinstitut und zeigt die Verteilung gegenüber der gesetzlichen Grundgrenze von 100.000 Euro.
Marken und Beträge eintragen
Wir gruppieren nach Kreditinstitut, nicht nach Logo oder Kontoname.
Rechenannahme: Alle eingetragenen Beträge gehören derselben Person. Gemeinschaftskonten werden im aktuellen Modell nicht automatisch aufgeteilt.
Marken und Beträge werden nur im Arbeitsspeicher dieses Browser-Tabs verarbeitet. Beim Schließen des Tabs werden sie verworfen.
Trage links mindestens einen Betrag ein. Mehrere Marken desselben Kreditinstituts werden automatisch in einer gemeinsamen Sicherungsgruppe gezeigt.
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Sonderfälle, Gemeinschaftskonten und freiwillige Sicherungssysteme werden nicht abschließend bewertet.
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Kurz erklärt
Häufige Fragen
Gilt die Grenze von 100.000 Euro pro Konto oder pro Bank?
Im Regelfall gilt die gesetzliche Grundgrenze pro Einleger und Kreditinstitut. Mehrere Konten oder Marken desselben Instituts werden zusammen betrachtet.
Haben Deutsche Bank und Postbank getrennte Sicherungsgrenzen?
Nein. Die Einlagen werden für die gesetzliche Grundgrenze bei der Deutschen Bank AG gemeinsam betrachtet. Dasselbe Prinzip gilt etwa für Commerzbank und comdirect.
Was ist mit Gemeinschaftskonten?
Die Grenze gilt grundsätzlich je Einleger. Eigentumsanteile und Sonderfälle müssen jedoch individuell geklärt werden. Das Werkzeug berechnet deshalb konservativ pro eingegebener Person.
Gibt es Schutz über 100.000 EUR?
Bestimmte vorübergehend hohe Guthaben und freiwillige Sicherungssysteme können zusätzlichen Schutz bieten. Der rote Schwellenwert dieses Werkzeugs bildet bewusst nur die gesetzliche Grundgrenze ab.