Einlagensicherungs-Check
Welche Bankmarken gehören rechtlich zusammen?
Marken und Beträge eintragen. Das Werkzeug gruppiert sie nach juristischer Bank und zeigt die Verteilung gegenüber der gesetzlichen 100.000-EUR-Grundgrenze.
Marken und Beträge eintragen
Wir gruppieren nach juristischer Bank, nicht nach Logo oder Kontoname.
Rechenannahme: Alle eingetragenen Beträge gehören derselben einzelnen Person. Gemeinschaftskonten werden in dieser Beta nicht automatisch aufgeteilt.
Marken und Beträge werden nur im Arbeitsspeicher dieses Browser-Tabs verarbeitet. Beim Schließen sind sie weg.
Trage links mindestens einen Betrag ein. Mehrere Marken derselben Bank werden automatisch in einem gemeinsamen Topf gezeigt.
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Sonderfälle, Gemeinschaftskonten und freiwillige Sicherungssysteme werden nicht abschließend bewertet.
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Kurz erklärt
Häufige Fragen
Gilt die 100.000-EUR-Grenze pro Konto oder pro Bank?
Im Regelfall gilt die gesetzliche Grundgrenze pro Einleger und juristischem Kreditinstitut. Mehrere Konten oder Marken desselben Instituts werden zusammen betrachtet.
Sind Deutsche Bank und Postbank getrennte Sicherungstöpfe?
Nein. Die Einlagen werden für die gesetzliche Grundgrenze bei der Deutsche Bank AG gemeinsam betrachtet. Dasselbe Prinzip gilt etwa für Commerzbank und comdirect.
Was ist mit Gemeinschaftskonten?
Die Grenze gilt grundsätzlich je Einleger. Eigentumsanteile und Sonderfälle müssen jedoch individuell geklärt werden. Die Beta berechnet deshalb konservativ pro eingegebener Person.
Gibt es Schutz über 100.000 EUR?
Bestimmte vorübergehend hohe Guthaben und freiwillige Sicherungssysteme können zusätzlichen Schutz bieten. Der rote Schwellenwert dieses Werkzeugs bildet bewusst nur die gesetzliche Grundgrenze ab.