Methodik und Quellen

Ein Ergebnis ist nur so gut wie seine Annahmen.

Deshalb zeigen wir Datenstand, Rechenweg und Unsicherheit. Die kuratierte Auswahl ist bewusst kleiner als ein Marktvergleich und enthält nur strukturierbare Regeln mit offizieller Quelle.

Datensatz 2026-08-09.1 · Schema 1.3.0 · Datensatzversion vom 09.08.2026

01 · Quellenstandard

Offizielle Quelle vor Reichweite

Als Beleg verwenden wir Bankseiten, Produktinformationsblätter, Impressen, Einlegerinformationen und amtliche Rechtsquellen. Vergleichsportale oder Such-Snippets sind kein Beleg für eine veröffentlichte Regel.

  • Keine Regel ohne URL und Prüfzeitpunkt
  • Marke und Kreditinstitut werden getrennt gespeichert
  • Widersprüche führen zu manueller Prüfung, nicht zu einem Ja
  • Zinssatz und Berechtigungsregel stehen in getrennten Feldern
20dokumentierte Angebote
19Sicherungsgruppen
3offene Quellenkonflikte

02 · Neukunden-Checker

Nicht jede Bank meint mit Neukunde dasselbe

Der Datensatz unterscheidet drei Regeltypen: Historie eines bestimmten Produkts, gesamte Kundenbeziehung zur Marke sowie produktübergreifende Historie mehrerer Marken derselben Bank. Deshalb ändert sich die Frage passend zur ausgewählten Regel.

Produkt-Historie

Relevant ist zum Beispiel nur, wann ein früheres Tagesgeldkonto endete.

Markenbeziehung

Auch andere Konten oder Depots derselben Marke können relevant sein.

Markenübergreifend

Zwei Marken desselben Instituts können gemeinsam geprüft werden.

Ausgehend vom angegebenen Enddatum werden die veröffentlichte Wartefrist und ein zusätzlicher Kalendertag addiert. Der Endtag selbst zählt als Tag mit bestehender Beziehung, der Prüftag ist also der erste volle Tag nach Ablauf der Frist (konservative Stichtagskonvention, seit Datensatz 2026-07-30.1). Am Randtag und bei Sonderfällen verweisen wir auf die Originalbedingungen.

Eine dokumentierte Neukundenregel im Checker prüfen

03 · Zins-Wächter

Gespeicherte Angabe, aktuelle Regel

Ein Checker-Ergebnis wird nur auf ausdrücklichen Wunsch im lokalen Zins-Pass gespeichert. Bei jedem Öffnen berechnet der Zins-Wächter die Einordnung mit dem aktuellen Regeldatensatz neu. Ändert sich die Regelgrundlage, ist die Quelle zu alt oder widersprechen sich offizielle Quellen, entsteht kein automatischer Angebotshinweis.

Der gespeicherte Prüftag ist eine Erinnerung zur erneuten Kontrolle. Er ist weder eine Zusage der Bank noch ein garantierter Berechtigungstag. Kalenderdateien enthalten keine Banknamen oder Beträge.

04 · Wechsel-Rechner

Lineare Brutto-Modellrechnung

Zinsen = Betrag × Jahreszins ÷ 100 × Monate ÷ 12

Der mögliche Mehrertrag ist die Differenz zwischen Ziel- und Ausgangsszenario. Für eingegebene Transfertage ziehen wir die entgangene Verzinsung beim neuen Satz ab. Anschließend wird der selbst angesetzte Wechselaufwand abgezogen.

  • Kein Zinseszins innerhalb des Zeitraums
  • Keine Steuern oder Freibeträge
  • Keine automatische Annahme künftiger Zinsänderungen
  • Kaufmännische Rundung auf Cent im Ergebnis
Zinsunterschied mit eigenen Annahmen berechnen

05 · Einlagensicherung

Pro Einleger und Kreditinstitut, nicht pro Logo

Für Sicherungssysteme mit einer veröffentlichten Grundgrenze von 100.000 Euro rechnet das Werkzeug konservativ pro eingegebener Person und Kreditinstitut. Marken wie Deutsche Bank und Postbank oder Commerzbank und comdirect werden deshalb zusammengeführt. Lautet die gesetzliche Grenze auf eine andere Währung, bleibt sie in dieser Originalwährung sichtbar; ein wechselkursabhängiger Betrag oberhalb der Sicherungsgrenze in Euro wird nicht automatisch berechnet.

Bestimmte vorübergehend hohe Guthaben, Gemeinschaftskonten und freiwillige Sicherungssysteme können anders behandelt werden. Zins-Wächter trifft dazu keine automatische rechtliche Einordnung.
§ 8 Einlagensicherungsgesetz öffnenEigene Bankmarken nach Kreditinstitut gruppieren

06 · Versionierte Daten-API

Für die maschinelle Weiterverarbeitung vorbereitet

Der gleiche kuratierte Datensatz, den die Werkzeuge verwenden, steht im JSON-Format zur Verfügung. Das Schema enthält Versionsnummer, Prüfzeit, Quellen, Belegqualität und rechtliche Institutszuordnung.

GET /api/v1/banksJSON ansehen
GET /api/v1/schemaSchema ansehen

07 · Produktgrenzen

Was Zins-Wächter ausdrücklich nicht tut

  • Kein vollständiger Tagesgeldvergleich
  • Keine Kontoeröffnung oder Geldbewegung
  • Kein Zugriff auf Online-Banking
  • Keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung
  • Keine Garantie für Zinssatz oder Neukundenberechtigung

Fehler oder veraltete Quellen können mit Quellen-URL und kurzer Beschreibung an info@zinswaechter.de gemeldet werden.